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und ???? bestimmt nicht nach deutschen Recht.
Valve hat im Zweifelsfall aber nichts zu vermelden -- NOCH haben wir keinen Corporate Congress o.ä., und Gesetze und Gerichte sind theoretisch auch von großen Firmen unabhängig.
http://www.golem.de/news/urteilsbegruendung-warum-steam-den-weiterverkauf-von-accounts-verbieten-darf-1403-105327.html
Laut steam ist es nicht erlaubt es zu übertragen.Dennoch gilt da abwarten bis wieder genügend klagen kommen Tja aber laut unserem Gesetz ist es auch für Menschen über 12 nicht mehr erlaubt auf den Bürgersteig Fahrrad zu fahren es sei denn er ist als Radweg markiert, dennoch wird keiner ü 12 bestraft wenn er auf dem geh weg fährt. Kulanz :)
Auch sowas ist mit Vorsicht zu genießen. Wenn Valve keine Lust hat das Zeug zu vererben, und der Erbe das nicht fallenläßt sondern vor Gericht durchziehen will, und Valve dann immer noch keinen Rückzieher macht, erst DANN kommt es überhaupt mal zu einer Gerichtsentscheidung
hallo ...bei diesem Gerichtsurteil geht es um den "Weiterverkauf" .... nicht ums Vererben !!!!
Letzteres kann man natürlich sofort erledigen, aber falls aus irgendeinem Grund der PC neu freigeschaltet werden müsste, steht man dann wieder ohne da.